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1. Geltungsbereich

Der Verkauf und die Lieferung von Produkten sowie die Erbringung von Dienstleistungen oder Werkleistungen durch die BORG Pumps GmbH („BORG Pumps“) erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachstehenden Allgemeinen Liefer- und Leistungsbedingungen („Lieferbedingungen“).

Diese Bedingungen gelten als verbindlich anerkannt, sobald der Besteller einen Auftrag erteilt oder eine Lieferung bzw. Leistung entgegennimmt.

Die Lieferbedingungen finden ebenfalls Anwendung auf alle künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen BORG Pumps und dem Besteller, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden.

Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nicht Vertragsbestandteil. Dies gilt selbst dann, wenn BORG Pumps ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder Leistungen vorbehaltlos erbringt.

2. Grundlegende Bestimmungen

2.1 Die Angebote der BORG Pumps GmbH sind freibleibend.

Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von BORG Pumps zustande. Grundlage des Vertrags sind ausschließlich der Inhalt der jeweiligen Auftragsbestätigung sowie die vorliegenden Lieferbedingungen.

Mündliche Vereinbarungen, Nebenabreden oder Zusagen werden nur wirksam, wenn sie von vertretungsberechtigten Mitarbeitern der BORG Pumps GmbH schriftlich bestätigt werden.

2.2 Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, die Sie als gewerblicher Käufer mit uns, der BORG Pumps GmbH, über die Internetseiten borgpumps.com oder de.borgpumps.com abschließen.

Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, wird der Einbeziehung von Ihnen verwendeter eigener Geschäftsbedingungen widersprochen. Diese werden nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn BORG Pumps ihrer Geltung schriftlich zustimmt.

§ 3 Barrierefreiheit

3.1 In Übereinstimmung mit § 14 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Anlage 3 Nr. 1 BFSG informieren wir darüber, in welcher Weise die Internetpräsenzen der BORG Pumps GmbH sowie unsere elektronisch erbrachten Dienstleistungen die Barrierefreiheitsanforderungen der einschlägigen Barrierefreiheitsverordnung (BFSGV) erfüllen.

Die entsprechenden Informationen stellen wir über eine gesondert gekennzeichnete Schaltfläche (z. B. „Barrierefreiheitserklärung“) auf unserer Website bereit. Diese umfasst insbesondere:

  • eine Beschreibung der maßgeblichen Anforderungen an die Barrierefreiheit,
  • eine allgemeine, barrierefrei zugängliche Beschreibung unserer Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr,
  • Hinweise und Erläuterungen, die für das Verständnis der Nutzung unseres Onlineangebotes erforderlich sind,
  • eine Darstellung, wie unsere Dienstleistungen die jeweiligen Barrierefreiheitsanforderungen der BFSGV erfüllen.

3.2 Die Kontaktdaten der zuständigen Marktüberwachungsbehörde lauten:

MLBF (in Errichtung)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
Telefon: 0391 567-4530
E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de

3.3 Zur technischen Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen auf unseren Internetpräsenzen setzt die BORG Pumps GmbH bei Bedarf KI-gestützte Lösungen sowie spezielle Barrierefreiheits-Tools ein. Diese Technologien unterstützen die Berücksichtigung unterschiedlicher Einschränkungen, darunter visuelle, auditive, motorische, sprachliche, kognitive und neurologische Beeinträchtigungen. Weitere Einzelheiten hierzu sind über die in Abs. 1 genannten barrierefrei zugänglichen Informationen abrufbar.

3.4 Unsere Internetpräsenzen und elektronisch erbrachten Dienstleistungen gelten als barrierefrei, wenn sie von Menschen mit Behinderungen in allgemein üblicher Weise, ohne besondere Erschwernis und im Regelfall ohne fremde Hilfe gefunden, aufgerufen und genutzt werden können.

3.5 Zu den Maßnahmen zur Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen gehören unter anderem klar erkennbare Schriftgrößen und ausreichende Farbkontraste, die vollständige Navigierbarkeit per Tastatur und Maus, Alternativtexte für eingebundene Grafiken, Untertitel und Audiodeskriptionen für Videos (soweit vorhanden), eine leicht verständliche Sprache, die Kompatibilität mit gängigen Screenreadern sowie anpassbare Darstellungsoptionen für verschiedene Endgeräte (Desktop, Tablet, Smartphone).

§ 4 Zustandekommen des Vertrages

4.1 Gegenstand des Vertrages ist der Verkauf von Waren an gewerbliche Kunden.

4.2 Nicht alle auf unseren Internetseiten dargestellten Produkte befinden sich ständig auf Lager. Verbindliche Informationen zur aktuellen Verfügbarkeit erhalten Sie nach Abschluss der Bestellung über den Warenkorb oder nach Übermittlung Ihrer Anfrage an sales@borgpumps.com.

4.3 Durch die Darstellung eines Produkts mit Preis auf unserer Website geben wir ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages zu den im jeweiligen Produkttext genannten Bedingungen ab.

4.4 Ihre Anfragen zur Erstellung eines Angebots sind für Sie unverbindlich. Wir übermitteln Ihnen ein verbindliches Angebot in Textform (z. B. per E-Mail), das Sie innerhalb von 5 Tagen annehmen können, sofern im Angebot kein anderer Annahmezeitraum genannt ist.

4.5 Die Abwicklung der Bestellung sowie die Übermittlung aller für den Vertrag relevanten Informationen erfolgen teilweise automatisiert per E-Mail. Sie sind daher verpflichtet, sicherzustellen, dass die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse korrekt ist, technisch den Empfang unserer Nachrichten ermöglicht und insbesondere nicht durch Spamfilter blockiert wird.

§ 5 Liefer- und Leistungstermine

5.1 Liefer- und Leistungstermine sind nur verbindlich, wenn sie im Vertrag ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden und der Besteller der BORG Pumps GmbH alle zur Ausführung der Lieferung oder Leistung erforderlichen Informationen, Unterlagen sowie vereinbarte Anzahlungen rechtzeitig vollständig übermittelt bzw. erbracht hat.

Liefer- und Leistungsfristen beginnen mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung.

Bei nachträglich erteilten Zusatz- oder Erweiterungsaufträgen verlängern bzw. verschieben sich die vereinbarten Fristen entsprechend.

Eine Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis zu ihrem Ablauf unser Lager verlassen hat oder wenn dem Besteller die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde.

5.2 Verzögerungen oder Unterbrechungen der Lieferung bzw. Leistung aufgrund unvermeidbarer Ereignisse (z. B. höhere Gewalt, Krieg, Arbeitskämpfe, Naturkatastrophen, Pandemien) oder sonstiger außerhalb unseres Einflussbereichs liegender, von uns nicht zu vertretender schwerwiegender Umstände befreien BORG Pumps für die Dauer und den Umfang ihrer Auswirkungen von den vertraglichen Pflichten.

Gleiches gilt, wenn entsprechende Ereignisse bei unseren Lieferanten oder Vorlieferanten eintreten.

Wir informieren den Besteller unverzüglich über Beginn und Ende eines solchen Ereignisses. Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, ihre gegenseitigen Pflichten nach Treu und Glauben an die veränderten Rahmenbedingungen anzupassen.

5.3 Bei Liefergegenständen, die BORG Pumps GmbH nicht selbst herstellt, bleibt die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung vorbehalten.

5.4 Bei Verzögerungen unserer Lieferungen oder Leistungen gerät BORG Pumps – selbst bei vereinbarten Terminen – erst durch eine Mahnung des Bestellers in Verzug.

Ein Rücktrittsrecht des Bestellers besteht nur, wenn BORG Pumps die Verzögerung zu vertreten hat und eine vom Besteller gesetzte angemessene Nachfrist zur Lieferung erfolglos abgelaufen ist.

Die Nachfrist beträgt drei Wochen, bei Sonderanfertigungen sechs Wochen, jeweils verbunden mit einer Ablehnungsandrohung.

5.5 Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, ist BORG Pumps unbeschadet weiterer Rechte berechtigt, den Liefergegenstand auf Gefahr und Kosten des Bestellers angemessen einzulagern.

5.6 Aus berechtigtem Anlass kann BORG Pumps Teillieferungen vornehmen, sofern diese dem Besteller zumutbar sind.

§ 6 Versand, Gefahrübergang, Transportversicherung

6.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, erfolgt die Lieferung ab Lager der BORG Pumps GmbH.

Ist der Versand vereinbart und trifft der Besteller keine besonderen Vorgaben, erfolgt der Versand auf einem angemessenen Versendungsweg und in handelsüblicher Verpackung.

Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Bestellers abgeschlossen.

6.2 Die Gefahr geht auf den Besteller über:

  • (i) beim Versendungskauf mit der Übergabe des Liefergegenstandes an den von BORG Pumps oder den Besteller beauftragten Frachtführer;
  • (ii) bei Abholung durch den Besteller mit der &Ubergabe an den Besteller;
  • (iii) bei Abholung durch beauftragte Dritte des Bestellers mit der Übergabe an diese Personen.

Gerät der Besteller in Annahmeverzug, so geht die Gefahr mit Eintritt des Annahmeverzugs auf ihn über.

Verzögert sich die vereinbarte Abholung der Liefergegenstände durch den Besteller oder durch die von ihm beauftragten Dritten aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr am Tag der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Besteller über.

6.3 Der Besteller ist verpflichtet, die Liefergegenstände unbeschadet seiner Mängelrechte anzunehmen.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

7.1 Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen der BORG Pumps GmbH aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller im Eigentum von BORG Pumps.

Bei laufenden Geschäftsbeziehungen gilt der Eigentumsvorbehalt als Sicherung der jeweils bestehenden Saldoforderung.

§ 8 Gewährleistung

(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte gemäß §§ 434 ff. BGB, soweit nachstehend nichts Abweichendes geregelt ist.

(2) Als Beschaffenheit der Ware gelten ausschließlich die Angaben der BORG Pumps GmbH sowie – sofern ausdrücklich einbezogen – die technischen Spezifikationen des Herstellers. Öffentliche Äußerungen, Werbung oder sonstige Anpreisungen gelten nicht als vereinbarte Beschaffenheit.

(3) Der Besteller ist verpflichtet, die gelieferten Waren unverzüglich nach Ablieferung gemäß § 377 HGB zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen. Unterlässt der Besteller die rechtzeitige Anzeige, gilt die Ware als genehmigt.

(4) Bei berechtigten Mängelrügen leisten wir nach eigener Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Eine Nacherfüllung gilt in der Regel nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, es sei denn, aus der Art des Mangels oder den Umständen ergibt sich etwas anderes.

(5) Im Rahmen der Nachbesserung trägt BORG Pumps GmbH keine Mehrkosten, die dadurch entstehen, dass die Ware an einen anderen Ort als den vertraglich vereinbarten Erfüllungsort verbracht wurde, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.

(6) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die Verkürzung der Frist gilt nicht:

  • für schuldhaft verursachte Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte sonstige Schäden,
  • sofern ein Mangel arglistig verschwiegen wurde oder eine Beschaffenheitsgarantie übernommen wurde,
  • für Liefergegenstände, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise in ein Bauwerk eingebaut wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben,
  • für gesetzliche Rückgriffsansprüche gemäß §§ 445a, 445b BGB.

§ 9 Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand

9.1 Erfüllungsort für alle Leistungen aus den Geschäftsbeziehungen mit der BORG Pumps GmbH sowie ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz unseres Unternehmens, sofern der Besteller juristische Person ist.

9.2 Dies gilt ebenfalls, wenn der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat oder wenn Wohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

9.3 Die Befugnis der BORG Pumps GmbH, auch ein anderes zuständiges Gericht anzurufen, bleibt hiervon unberührt.

9.4 Die BORG Pumps GmbH behält sich das Recht vor, den Liefer- oder Leistungsgegenstand hinsichtlich Konstruktion, Material oder Ausführung in geringfügigem Umfang anzupassen, sofern hierdurch die vereinbarte Beschaffenheit nicht beeinträchtigt wird.

9.5 Verjährung von Mängelansprüchen
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche des Bestellers beträgt zwölf Monate, beginnend mit der Ablieferung der Ware beim Besteller. Die Verjährungsregelungen des § 445b BGB bleiben unberührt.

9.6 Verkauf gebrauchter Ware
Beim Verkauf gebrauchter Waren sind sämtliche Mängelansprüche des Bestellers ausgeschlossen, soweit nicht zwingende gesetzliche Ansprüche bestehen.

§ 10 Marken und Werbung

10.1 Der Besteller darf keine Handlungen vornehmen oder durch Dritte vornehmen lassen, die Marken, Kennzeichen oder sonstige gewerbliche Schutzrechte der BORG Pumps GmbH, welche im Zusammenhang mit den gelieferten Waren verwendet werden, beeinträchtigen oder gefährden könnten. Insbesondere dürfen Marken, Logos oder andere kennzeichnende Merkmale, die Bestandteil der Liefergegenstände sind, auf diesen angebracht oder ihnen beigefügt wurden, weder verdeckt, verändert, entfernt noch ergänzt werden.

10.2 Sämtliches von BORG Pumps GmbH bereitgestelltes Verkaufsförderungs-, Werbe- und Informationsmaterial („Werbematerial“) bleibt unser Eigentum. Der Besteller darf dieses Werbematerial ausschließlich gemäß den Vorgaben von BORG Pumps verwenden und nur zum Zweck der Vermarktung der von uns gelieferten Waren. Eine Weitergabe oder Überlassung der Nutzung an Dritte ist nicht gestattet.

10.3 Werbung für unsere Produkte sowie die Nutzung unserer Marken, Logos oder unseres Werbematerials durch den Besteller sind nur zulässig, wenn zuvor eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung der BORG Pumps GmbH erteilt wurde. BORG Pumps ist berechtigt, eine erteilte Zustimmung jederzeit zu widerrufen. In diesem Fall hat der Besteller sämtliche Werbemaßnahmen gemäß den Weisungen von BORG Pumps und auf eigene Kosten unverzüglich einzustellen. Unabhängig von einer Zustimmung bleibt der Besteller jederzeit dafür verantwortlich, dass sämtliche Werbemaßnahmen gesetzlichen Anforderungen entsprechen und keine Schutzrechte Dritter verletzt werden.

§ 11 Vertraulichkeit

11.1 Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei – ausgenommen allgemein zugängliche oder öffentlich bekannte Informationen – während der Geschäftsbeziehung sowie darüber hinaus vertraulich zu behandeln. Geschäftsgeheimnisse umfassen insbesondere alle nicht allgemein bekannten Informationen wie Kunden- und Lieferantenlisten, Preisstrukturen, Zeichnungen, technische Unterlagen, Prozessanweisungen, Formeln, Rezepturen, Konstruktionsdaten sowie sonstiges Know-how.

Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen,

  • die der empfangenden Partei bereits vor der Offenlegung rechtmäßig bekannt waren,
  • die von Dritten rechtmäßig und ohne Geheimhaltungspflicht zugänglich gemacht wurden,
  • oder die aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung offenzulegen sind (z. B. gegenüber Behörden, Aufsichtseinrichtungen oder zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Beratern).

Diese Vertraulichkeitspflicht beginnt mit dem erstmaligen Erhalt vertraulicher Informationen und endet fünf Jahre nach Beendigung der Geschäftsbeziehung.

11.2 Sämtliche der BORG Pumps GmbH zuzurechnenden Informationen, Daten, Dokumente oder sonstigen Unterlagen dürfen vom Besteller ausschließlich für Zwecke der konkreten Geschäftsbeziehung mit BORG Pumps verwendet werden. Werden dem Besteller im Rahmen der Zusammenarbeit rechtmäßig Geschäftsgeheimnisse von BORG Pumps zugänglich gemacht, ist er verpflichtet, diese vertraulich zu behandeln und geeignete, organisatorisch und technisch angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen zu ergreifen.

11.3 Ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung der BORG Pumps GmbH darf der Besteller in seiner Außendarstellung – insbesondere in Werbematerialien, Präsentationen, Referenzen oder öffentlich zugänglichen Medien – nicht auf die bestehende Geschäftsverbindung zu BORG Pumps hinweisen.